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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Mutig Reisen Stand: August 2026
1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Mutig Reisen – Jana Völkel angebotenen Reisen und Reiseleistungen. 1.2 Für einzelne Reisen können ergänzende Besondere Reisebedingungen gelten. Diese werden der Teilnehmerin vor Abgabe ihrer verbindlichen Buchung zur Verfügung gestellt. Die Besonderen Reisebedingungen enthalten die für die jeweilige Reise geltenden Regelungen, insbesondere zu Leistungsumfang, Reisepreis, Zahlungsbedingungen, Mindestteilnehmerzahl, Rücktritt und Stornierung sowie gegebenenfalls besondere Teilnahmevoraussetzungen. 1.3 Soweit die Besonderen Reisebedingungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Besonderen Reisebedingungen für die jeweilige Reise vor. Individuell zwischen Mutig Reisen und der Teilnehmerin getroffene Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 1.4 Handelt es sich bei einem Reiseangebot um eine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB, gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts sowie die für die betreffende Reise bereitgestellten Besonderen Reisebedingungen für Pauschalreisen. 2. Leistungsumfang 2.1 Art und Umfang der von Mutig Reisen geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung, den Besonderen Reisebedingungen und der Buchungs- bzw. Reisebestätigung. 2.2 Vertragsbestandteil sind ausschließlich die Leistungen, die für die jeweilige Reise ausdrücklich als enthalten ausgewiesen werden. 2.3 Nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesene Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages mit Mutig Reisen. Dies können insbesondere Flüge, Transfers, Verpflegung, Ausflüge, Tauchgänge, Surfkurse, Yoga-Angebote, Eintrittsgelder, Visa, Versicherungen, Trinkgelder oder sonstige persönliche Ausgaben sein. Welche dieser Leistungen bei einer konkreten Reise enthalten oder nicht enthalten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung. 2.4 Bucht und bezahlt die Teilnehmerin eine zusätzliche Leistung selbstständig und unmittelbar bei einem Drittanbieter und ist diese Leistung nicht Bestandteil des Vertrages mit Mutig Reisen, kommt der Vertrag über diese Leistung ausschließlich zwischen der Teilnehmerin und dem jeweiligen Anbieter zustande. Eine organisatorische Unterstützung, Empfehlung oder Kontaktvermittlung durch Mutig Reisen macht eine solche Leistung nicht automatisch zum Bestandteil des Vertrages mit Mutig Reisen. 3. Buchung und Vertragsabschluss 3.1 Die Buchung kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp, Instagram, telefonisch, über die Website oder über einen anderen von Mutig Reisen angebotenen Kommunikationsweg erfolgen. 3.2 Vor Abgabe einer verbindlichen Buchung erhält die Teilnehmerin Zugang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zu den für die konkrete Reise geltenden Besonderen Reisebedingungen. Bei Pauschalreisen werden zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen und das jeweils erforderliche Formblatt zur Verfügung gestellt. 3.3 Mit Abgabe der verbindlichen Buchung gibt die Teilnehmerin ein verbindliches Angebot auf Abschluss des entsprechenden Reisevertrages ab und erklärt sich mit der Geltung der ihr zuvor zur Verfügung gestellten Allgemeinen und Besonderen Reisebedingungen einverstanden. 3.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch Mutig Reisen zustande. Die von Mutig Reisen ausgestellte Rechnung gilt gleichzeitig als Buchungs- bzw. Reisebestätigung. 3.5 Die Teilnehmerin ist verpflichtet, die Angaben in der Buchungs- bzw. Reisebestätigung nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und Mutig Reisen erkennbare Fehler oder Abweichungen unverzüglich mitzuteilen. 4. Reisepreis und Zahlungsbedingungen 4.1 Der für die jeweilige Reise geltende Reisepreis ergibt sich aus der Reisebeschreibung und der Buchungs- bzw. Reisebestätigung. 4.2 Die für die jeweilige Reise geltenden Zahlungsbedingungen, insbesondere die Höhe und Fälligkeit einer Anzahlung sowie der Zeitpunkt der Restzahlung, werden vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt und ergeben sich aus den Besonderen Reisebedingungen bzw. der Buchungs- oder Reisebestätigung. 4.3 Zusätzliche Kosten für Leistungen, die nicht Bestandteil des Vertrages mit Mutig Reisen sind, trägt die Teilnehmerin selbst. 4.4 Bei Pauschalreisen werden Zahlungen auf den Reisepreis nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen und nach Maßgabe der gesetzlichen Insolvenzabsicherung verlangt oder angenommen. 4.5 Kommt die Teilnehmerin einer fälligen Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht nach, kann Mutig Reisen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls die für die jeweilige Reise wirksam vereinbarte Rücktrittsentschädigung verlangen. 5. Rücktritt und Stornierung durch die Teilnehmerin 5.1 Die Teilnehmerin kann vor Reisebeginn nach Maßgabe der für die jeweilige Reise geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte zur eindeutigen Dokumentation in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, erklärt werden. 5.2 Die für einen Rücktritt geltenden Stornierungs- bzw. Entschädigungsregelungen werden in den Besonderen Reisebedingungen der jeweiligen Reise festgelegt. 5.3 Gesetzliche Rechte auf einen kostenfreien Rücktritt bleiben unberührt. Bei Pauschalreisen gelten insbesondere die zwingenden gesetzlichen Rücktrittsrechte nach §§ 651a ff. BGB. 5.4 Mutig Reisen empfiehlt den Abschluss einer geeigneten Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung. 6. Vertragsübertragung / Ersatzperson Möchte eine Teilnehmerin ihre Buchung auf eine andere Person übertragen, ist Mutig Reisen hierüber unverzüglich zu informieren. Die Ersatzperson muss sämtliche für die betreffende Reise geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Vertragsübertragung möglich ist und welche tatsächlich entstehenden Mehrkosten hierfür verlangt werden können, richtet sich nach den für die jeweilige Reise geltenden gesetzlichen Vorschriften und Besonderen Reisebedingungen. Bei Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Rechte zur Vertragsübertragung unberührt. 7. Mindestteilnehmerzahl und Absage einer Reise 7.1 Soweit die Durchführung einer Reise von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig ist, werden die erforderliche Teilnehmerzahl und die späteste Rücktritts- bzw. Absagefrist in der jeweiligen Reisebeschreibung und/oder den Besonderen Reisebedingungen angegeben. 7.2 Wird die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Mutig Reisen innerhalb der vereinbarten und gesetzlich zulässigen Frist vom Vertrag zurücktreten. 7.3 Die Teilnehmerinnen werden über eine Absage unverzüglich informiert. Die Rückabwicklung bereits geleisteter Zahlungen richtet sich nach den für die jeweilige Reise geltenden gesetzlichen Vorschriften. 8. Änderungen des Reiseablaufs und der Reiseleistungen 8.1 Mutig Reisen ist berechtigt, nach Vertragsschluss erforderlich werdende Änderungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, soweit dies vertraglich vereinbart und gesetzlich zulässig ist. 8.2 Die Teilnehmerinnen werden über relevante Änderungen so früh wie möglich informiert. 8.3 Bei Pauschalreisen richten sich Änderungen des Reisevertrages, insbesondere erhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen oder des Reisepreises, nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB. 9. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände Treten unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung einer Reise erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen, richten sich die Rechte und Pflichten von Mutig Reisen und der Teilnehmerin nach den für den jeweiligen Reisevertrag geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Hierunter können insbesondere erhebliche Naturereignisse, Krieg oder vergleichbare erhebliche Sicherheitslagen, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien oder sonstige Ereignisse fallen, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Vertragspartei liegen und deren Folgen sich auch bei Ergreifen aller zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen. Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Erstattungs- und sonstige Rechte der Teilnehmerin bleiben unberührt. 10. Leistungen selbstständiger Drittanbieter 10.1 Bucht eine Teilnehmerin eine Leistung selbstständig und unmittelbar bei einem selbstständigen Drittanbieter und ist diese Leistung nicht Bestandteil des Vertrages mit Mutig Reisen, übernimmt Mutig Reisen keine Verantwortung für die vertragsgemäße Durchführung dieser Leistung. 10.2 Dies kann insbesondere zusätzliche Ausflüge, Tauchgänge, Surfkurse, Schnorchelausflüge, Yoga-Angebote, Bootsfahrten, Safaris, Transportleistungen oder sonstige Freizeitangebote betreffen. 10.3 Unterstützt Mutig Reisen lediglich bei der Kontaktaufnahme oder organisatorischen Abstimmung, wird Mutig Reisen dadurch nicht Vertragspartner des zwischen der Teilnehmerin und dem Drittanbieter geschlossenen Vertrages. 10.4 Ist eine Leistung dagegen ausdrücklich Bestandteil einer von Mutig Reisen angebotenen Pauschalreise, bleiben die gesetzlichen Pflichten und die Verantwortung von Mutig Reisen als Reiseveranstalterin unberührt. 11. Sport-, Tauch- und Abenteueraktivitäten 11.1 Für bestimmte Sport-, Tauch- oder Abenteueraktivitäten können besondere gesundheitliche, körperliche oder fachliche Voraussetzungen gelten. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, Mutig Reisen über Umstände zu informieren, die einer Teilnahme entgegenstehen können, soweit dies für die sichere Durchführung der konkret gebuchten Leistung erforderlich ist. 11.2 Erforderliche Qualifikationen oder Berechtigungen, beispielsweise eine bestimmte Tauchzertifizierung, sind auf Verlangen nachzuweisen. 11.3 Die Teilnehmerin ist verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen der jeweiligen Leistungserbringer zu beachten. 11.4 Diese Regelungen beschränken nicht die gesetzliche Verantwortung von Mutig Reisen für Leistungen, die Bestandteil des Vertrages mit Mutig Reisen sind. 12. Verhalten während der Reise Die Teilnehmerinnen verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit anderen Teilnehmerinnen, der Reisebegleitung, den Leistungserbringern sowie der lokalen Bevölkerung. Bei einer erheblichen oder wiederholten Störung des Reiseablaufs, einer Gefährdung anderer Personen oder einer sonstigen erheblichen Vertragsverletzung kann Mutig Reisen nach erfolgloser Abmahnung die gesetzlich zulässigen Maßnahmen treffen. Bei besonders schwerwiegendem Verhalten kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 13. Haftung 13.1 Mutig Reisen haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. 13.2 Für Leistungen selbstständiger Drittanbieter, die von der Teilnehmerin eigenständig gebucht werden und nicht Bestandteil des Vertrages mit Mutig Reisen sind, haftet Mutig Reisen nicht für deren vertragsgemäße Durchführung. 13.3 Mutig Reisen haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich von der Teilnehmerin selbst oder durch andere Mutig Reisen nicht zurechenbare Umstände verursacht wurden und ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist. 13.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt. 13.5 Bei Pauschalreisen richtet sich die Verantwortung und Haftung von Mutig Reisen als Reiseveranstalterin ergänzend nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB. 14. Mängelanzeige und Mitwirkung Stellt die Teilnehmerin während der Reise einen Mangel hinsichtlich einer von Mutig Reisen geschuldeten Leistung fest, soll sie Mutig Reisen hierüber unverzüglich informieren, damit Mutig Reisen die Möglichkeit erhält, Abhilfe zu schaffen. Bei Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Rechte der Reisenden wegen Reisemängeln, insbesondere auf Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz, unberührt. 15. Einreise-, Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Die Teilnehmerin ist dafür verantwortlich, die für ihre persönlichen Verhältnisse erforderlichen und gültigen Reise- und Einreisedokumente rechtzeitig zu beschaffen und mitzuführen. Mutig Reisen erfüllt die für die jeweilige Reise bestehenden gesetzlichen Informationspflichten. Bei Pauschalreisen werden insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. 16. Versicherungen Mutig Reisen empfiehlt den Abschluss eines für die jeweilige Reise geeigneten persönlichen Versicherungsschutzes. Hierzu können insbesondere eine Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Auslandskrankenversicherung einschließlich Rücktransport sowie bei Sport-, Tauch- oder Abenteuerreisen ein hierfür geeigneter zusätzlicher Versicherungsschutz gehören. 17. Foto- und Videoaufnahmen Während der Reisen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Aufnahmen, auf denen eine Teilnehmerin erkennbar abgebildet ist, werden von Mutig Reisen für Werbe- oder Marketingzwecke nur verwendet, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 18. Datenschutz Mutig Reisen verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit dies zur Durchführung der gebuchten Reise erforderlich ist, können die hierfür notwendigen Daten an beteiligte Leistungserbringer übermittelt werden. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Mutig Reisen. 19. Rangfolge der Vertragsunterlagen Für das Vertragsverhältnis gelten in folgender Reihenfolge: 1. individuell zwischen Mutig Reisen und der Teilnehmerin getroffene Vereinbarungen, 2. die Reisebestätigung und die für die konkrete Reise mitgeteilten Leistungen, 3. die Besonderen Reisebedingungen der jeweiligen Reise, 4. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, 5. die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unabhängig von dieser Rangfolge unberührt. 20. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.